BrandklassEn
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Text nach DIN 14406/EN3:
Erläuterung:

Brennbare feste Stoffe (flammen- und glutbildend), z.B. Papier, Stroh, Textilien, Kohle.
Ausser den allgemein bekannten Stoffen wie z.B. Holz, Kohlen usw. auch Kunststoffe, Gummi in Verbindung mit Textilien, z.B. Autoreifen ext.
Auch Stoffe, die nur glutbildend sind (z.B. künstlich entgaste), gehören hierzu.

Brennbare flüssige Stoffe (flammenbildend) z.B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin.
Hierzu gehören nicht nur flüssige, sondern auch bei Erwärmung schmelzende Stoffe (halbstarre Stoffe), die wie eine Flüssigkeit verbrennen, bei denen also nur die Dämpfe brennen können. Außer den unter 2 aufgeführten Stoffen auch Wachse, Harze o.ä.

Brennbare gasförmige Stoffe (flammenbildend), z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acethylen, Stadtgas.
Hierunter sind nur Stoffe zu verstehen, die in Behältern jeglicher Art (Stahlflaschen, Rohrleitungen, Kesseln o.ä.) bereits als Gas vorliegen.Aus anderen Stoffen entweichende oder gebildete Gase (z.B. bei der Entgasung des Holzes) gehören nicht hierher.

Brennbare Leichtmetalle, z.B. Aluminium, Magnesium und Ihre Legierungen, ausgenommen Alkalimetalle.
Hierunter sind nur Stoffe zu verstehen, die in Behältern jeglicher Art (Stahlflaschen, Rohrleitungen, Kesseln o.ä.) bereits als Gas vorliegen.
Aus anderen Stoffen entweichende oder gebildete Gase (z.B. bei der Entgasung des Holzes) gehören nicht hierher.

Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten.
Fettbrand-Löscher mit Speziallöschmittel (zur Verseifung) oder geeignetes Löschspray.